top of page
SOMA (1).png

Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden ab 2025

  • leber25
  • 4. Apr. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Obst und Gemüsespenden werden in den Kärntner SoMa Läden laufend dringend benötigt (c) SozialMarkt Kärnten

Das Bundesministerium für Finanzen mit Finanzminister Brunner kündigt für Unternehmen, die Lebensmittel an eine karitative Organisation spenden, eine Umsatzsteuerbefreiung ab 2025 an.

Diese Umsatzsteuerbefreiung soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Landwirtschaft über Produktion bis zum Handel gelten. Denn das Steuerrecht dürfe das Wegwerfen gegenüber dem Spenden nicht begünstigen!   


Somit wird es für Warenspender steuerlich attraktiv Waren an Einrichtungen wie SoMa Kärnten zu spenden.


Die Warenspenden werden auch dringend benötigt, um die immer größer werdende KundInnenanzahl in den Kärntner SoMa Läden mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes versorgen zu können.


Siehe dazu auch folgenden Beitrag:



 
 
 

Comments


SoMa SozialMarkt Kärnten

GF Mag. Theres Leber

 Priesterhausgasse 7/1

9020 Klagenfurt am Wörthersee

Telefon: +43 676/842414-101

Email: leber@sozialmarkt-kaernten.at 

SPENDENKONTO:

IBAN AT66 3900 0000 0509 5195

Spenden an SozialMarkt Kärnten sind in Österreich steuerlich absetzbar. SozialMarkt Kärnten verfolgt mildtätige Zwecke gemäß § 37 BAO.

 

Spenden, die das Spendenziel übersteigen bzw. allfällige, nach einem Zeitraum von zwei Monaten nach Erscheinen des Spendenaufrufs einlangende Spenden können seitens des Vereines auch für andere Zwecke, die die SoMa-Mission unterstützen, eingesetzt werden.

bottom of page