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Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden ab 2025


Obst und Gemüsespenden werden in den Kärntner SoMa Läden laufend dringend benötigt (c) SozialMarkt Kärnten

Das Bundesministerium für Finanzen mit Finanzminister Brunner kündigt für Unternehmen, die Lebensmittel an eine karitative Organisation spenden, eine Umsatzsteuerbefreiung ab 2025 an.

Diese Umsatzsteuerbefreiung soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von Landwirtschaft über Produktion bis zum Handel gelten. Denn das Steuerrecht dürfe das Wegwerfen gegenüber dem Spenden nicht begünstigen!   


Somit wird es für Warenspender steuerlich attraktiv Waren an Einrichtungen wie SoMa Kärnten zu spenden.


Die Warenspenden werden auch dringend benötigt, um die immer größer werdende KundInnenanzahl in den Kärntner SoMa Läden mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes versorgen zu können.


Siehe dazu auch folgenden Beitrag:



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